Allgemeine Geschäftsbedingungen
FF Sound & Light GbR
Stand: 25. Februar 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge, Vermietungen, Dienstleistungen und sonstigen Leistungen der FF Sound & Light GbR, vertreten durch Fynn Luca Heck und Filip Waldemar Swiderski.
Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Mit Abschluss des Mietvertrags oder der verbindlichen Buchung erkennt der Kunde diese AGB als Vertragsbestandteil an, sofern er vor Vertragsschluss auf die AGB hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, diese zur Kenntnis zu nehmen.
Individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag oder in der Buchungsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss und Buchung
Anfragen des Kunden sind zunächst unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Buchung durch FF Sound & Light GbR schriftlich, per E-Mail oder durch beidseitige Unterzeichnung eines Mietvertrags bestätigt wurde.
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsbestätigung, dem Mietvertrag oder der vereinbarten Paketbeschreibung.
FF Sound & Light GbR ist berechtigt, eine Buchung abzulehnen, insbesondere wenn Zweifel an der sicheren Durchführung, der Zahlungsfähigkeit des Kunden, der Verfügbarkeit des Equipments oder der Eignung des Veranstaltungsortes bestehen.
3. Leistungen und Mietumfang
FF Sound & Light GbR vermietet Audio-, Licht-, Veranstaltungs- und Zubehörtechnik gemäß dem vereinbarten Leistungsumfang.
Der Kunde erhält für die vereinbarte Mietdauer ein einfaches Nutzungsrecht an den gemieteten Geräten. Eine Nutzung ist ausschließlich für die vereinbarte Veranstaltung, am vereinbarten Ort und für den vereinbarten Zweck gestattet.
Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere Weitergabe, Untervermietung, eigenmächtige Veränderung, Umbau oder Nutzung an einem anderen Ort, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FF Sound & Light GbR nicht gestattet.
Sofern Aufbau, Abbau, Lieferung, Betreuung oder Bedienung nicht ausdrücklich vereinbart sind, schuldet FF Sound & Light GbR ausschließlich die Bereitstellung der vereinbarten Mietgegenstände.
4. Preise, Zahlung und Kaution
Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese ausgewiesen wird.
Die genaue Preisaufschlüsselung ergibt sich aus dem Angebot, der Buchungsbestätigung, dem Mietvertrag oder der Rechnung.
Die Zahlung ist innerhalb der in der Buchungsbestätigung oder Rechnung genannten Zahlungsfrist fällig. Ist keine Zahlungsfrist genannt, ist der Rechnungsbetrag spätestens bei Übergabe der Mietsache fällig.
FF Sound & Light GbR kann vor Übergabe der Mietsache eine angemessene Kaution verlangen. Die Kaution dient der Absicherung von Schäden, Verlusten, verspäteter Rückgabe, Reinigungskosten oder sonstigen Ansprüchen aus dem Mietverhältnis. Die Rückzahlung erfolgt nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung der Mietsache.
5. Zahlungsverzug und Mahnkosten
Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist FF Sound & Light GbR berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und den tatsächlich entstandenen Verzugsschaden geltend zu machen.
Für Mahnungen können pauschale Mahnkosten in Höhe von 5,00 € pro Mahnung berechnet werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Bei anhaltendem Zahlungsverzug ist FF Sound & Light GbR berechtigt, die Leistung bis zur vollständigen Zahlung zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
6. Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die gemieteten Geräte sorgfältig, sachgerecht und entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung zu behandeln.
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet:
- die Geräte vor Feuchtigkeit, Regen, Schnee, starker Verschmutzung, Überhitzung, Diebstahl und unbefugtem Zugriff zu schützen,
- für eine sichere Stromversorgung und geeignete Anschlussmöglichkeiten zu sorgen,
- die Geräte nicht zu öffnen, umzubauen oder technisch zu verändern,
- keine defekten, beschädigten oder offensichtlich unsicheren Geräte weiterzubetreiben,
- die Geräte nur durch geeignete und eingewiesene Personen bedienen zu lassen,
- die Geräte am vereinbarten Ort bereitzuhalten, wenn Abholung oder Abbau durch FF Sound & Light GbR vereinbart wurde.
Der Kunde hat FF Sound & Light GbR Schäden, Funktionsstörungen, Verlust oder Diebstahl unverzüglich mitzuteilen.
7. Übergabe, Rückgabe und Zustand der Geräte
Die Übergabe und Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort.
Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände vollständig, sauber, geordnet und in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben.
Fehlende, beschädigte, stark verschmutzte oder nicht funktionsfähige Geräte, Kabel, Cases, Stative, Zubehörteile oder sonstige Mietgegenstände können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
FF Sound & Light GbR ist berechtigt, den Zustand der Mietsache bei Rückgabe zu prüfen. Schäden, die erst bei einer späteren technischen Prüfung festgestellt werden und während der Mietzeit entstanden sind, können ebenfalls geltend gemacht werden, sofern sie dem Mietzeitraum zugeordnet werden können.
8. Verspätete Rückgabe / verspäteter Abbau
Die Mietgegenstände sind zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben oder für den vereinbarten Abbau bereitzuhalten.
Gibt der Kunde die Mietsache nicht rechtzeitig zurück oder ist der vereinbarte Abbau aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht möglich, kann FF Sound & Light GbR für die Dauer der Verzögerung eine Nutzungsentschädigung verlangen. Bei verspäteter Rückgabe kann der Vermieter nach § 546a BGB grundsätzlich eine Entschädigung verlangen.
Für jede angefangene Stunde der Verzögerung kann eine pauschale Nutzungsentschädigung in Höhe von 25,00 € berechnet werden.
Ab einer Verzögerung von mehr als 3 Stunden kann zusätzlich ein weiterer Miettag oder eine angemessene anteilige Tagesmiete berechnet werden, insbesondere wenn die Mietsache dadurch nicht anderweitig genutzt, vermietet oder rechtzeitig transportiert werden kann.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
9. Untervermietung und Weitergabe
Eine Untervermietung, Weitervermietung, Verleihung oder sonstige Weitergabe der gemieteten Geräte an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FF Sound & Light GbR nicht gestattet.
Der Kunde darf die Geräte nur für die vereinbarte Veranstaltung und am vereinbarten Veranstaltungsort einsetzen.
Bei Verstoß gegen diese Regelung ist FF Sound & Light GbR berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die sofortige Rückgabe der Geräte zu verlangen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben vorbehalten.
10. Stornierung durch den Kunden
Der Kunde kann eine Buchung schriftlich, insbesondere per E-Mail, stornieren.
Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:
- 10 Tage oder mehr vor Veranstaltungsbeginn: kostenfreie Stornierung
- 4 bis 9 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises
- 1 bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 % des vereinbarten Mietpreises
- Am Veranstaltungstag oder nach Beginn von Verladung, Aufbau, Vorbereitung oder Anfahrt: 80 % des vereinbarten Mietpreises zuzüglich bereits konkret entstandener Zusatzkosten, insbesondere Fahrtkosten, Personalaufwand oder Fremdkosten
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. FF Sound & Light GbR bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang der schriftlichen Stornierung bei FF Sound & Light GbR.
11. Schlechtes Wetter und Outdoor-Veranstaltungen
Schlechtes Wetter, insbesondere Regen, Wind, Kälte oder ungünstige Witterung, stellt grundsätzlich keinen automatischen Grund für eine kostenfreie Stornierung dar.
Der Kunde ist bei Outdoor-Veranstaltungen verpflichtet, für einen geeigneten, sicheren und wettergeschützten Einsatzort zu sorgen. Hierzu gehören insbesondere ausreichende Überdachung, trockener Untergrund, standsichere Aufstellflächen, geeignete Stromversorgung und Schutz vor Feuchtigkeit.
Besteht durch Wetter, fehlende Überdachung, ungeeigneten Untergrund, unsichere Stromversorgung oder sonstige Umstände eine Gefahr für Personen, Geräte oder die sichere Durchführung, ist FF Sound & Light GbR berechtigt, Aufbau, Betrieb oder Übergabe der Geräte zu verweigern oder abzubrechen.
Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen, soweit der Kunde die ungeeigneten Umstände zu vertreten hat oder das Risiko der Veranstaltung in seinem Verantwortungsbereich liegt.
12. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt sind unvorhersehbare, außergewöhnliche und von keiner Partei zu vertretende Ereignisse, die die Durchführung des Vertrags wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Verbote, Krieg, Pandemien, großflächige Stromausfälle, Unwetterereignisse mit konkreter Gefährdungslage oder sonstige vergleichbare Ereignisse.
Wird die Durchführung des Vertrags durch höhere Gewalt unmöglich, sind beide Parteien für die Dauer und den Umfang der Behinderung von ihren Leistungspflichten befreit.
Bereits erbrachte Leistungen, konkret entstandene Aufwendungen, Fahrtkosten, Personalaufwand, Vorbereitungskosten oder bereits bereitgestelltes Equipment sind vom Kunden angemessen zu vergüten, soweit dies gesetzlich zulässig und im Einzelfall angemessen ist.
FF Sound & Light GbR wird den Kunden unverzüglich informieren, sobald ein Fall höherer Gewalt bekannt wird.
13. Haftung des Kunden für Schäden, Verlust und Diebstahl
Der Kunde haftet für Schäden, Verlust, Diebstahl, unsachgemäße Behandlung, starke Verschmutzung oder sonstige Beeinträchtigungen der Mietgegenstände, soweit er diese zu vertreten hat.
Die Haftung umfasst insbesondere:
- Reparaturkosten,
- Reinigungskosten,
- Ersatzbeschaffung bei Verlust oder Totalschaden,
- Wertminderung,
- Ausfallkosten, wenn Geräte wegen Beschädigung oder Verlust nicht weitervermietet werden können,
- fehlendes Zubehör, Kabel, Cases, Stative oder sonstige Bestandteile.
Bei Verlust oder Totalschaden ist grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Ersatzgeräts zu ersetzen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Mietgegenstände während der Mietzeit ausreichend gegen Diebstahl, Witterung, Beschädigung und unbefugten Zugriff zu sichern.
FF Sound & Light GbR empfiehlt dem Kunden, eine geeignete Veranstaltungs- oder Equipmentversicherung abzuschließen.
14. Haftung von FF Sound & Light GbR
FF Sound & Light GbR haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet FF Sound & Light GbR nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
FF Sound & Light GbR haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, ungeeignete Stromversorgung, eigenmächtige Veränderungen, fehlerhafte Aufstellung durch den Kunden, Witterungseinflüsse, Fremdeinwirkung oder sonstige Umstände entstehen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von FF Sound & Light GbR liegen.
15. Bedienung, Aufbau und Sicherheit
Sofern Aufbau, Abbau, Betreuung oder Bedienung durch FF Sound & Light GbR vereinbart wurden, ist der Kunde verpflichtet, rechtzeitig Zugang zum Veranstaltungsort zu ermöglichen und die erforderlichen Rahmenbedingungen bereitzustellen.
Hierzu gehören insbesondere:
- ausreichende Aufbauzeit,
- geeignete Zufahrt und Parkmöglichkeit,
- tragfähige und sichere Aufstellflächen,
- geeignete Stromanschlüsse,
- Schutz vor Regen und Feuchtigkeit,
- Einhaltung behördlicher Vorgaben und Sicherheitsbestimmungen.
Ist ein sicherer Aufbau oder Betrieb nicht möglich, darf FF Sound & Light GbR die Leistung verweigern oder abbrechen. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen, soweit der Kunde die Umstände zu vertreten hat.
16. Genehmigungen, Lautstärke und behördliche Vorgaben
Der Kunde ist für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Auflagen, Lärmschutzbestimmungen, Veranstaltungsauflagen, Hausordnungen und sonstiger Vorgaben verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Dies gilt insbesondere für Lautstärkebegrenzungen, Sperrzeiten, Genehmigungen, GEMA, Veranstaltungsanzeigen und die Sicherheit der Veranstaltung.
FF Sound & Light GbR haftet nicht für behördliche Maßnahmen, Veranstaltungsabbrüche, Beschwerden, Bußgelder oder sonstige Folgen, die auf Pflichtverletzungen des Kunden oder auf Umstände aus dessen Verantwortungsbereich zurückzuführen sind.
17. Eigentum an den Mietgegenständen
Alle vermieteten Geräte und Zubehörteile bleiben Eigentum von FF Sound & Light GbR oder des jeweiligen Eigentümers.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Mietgegenstände zu verkaufen, zu verpfänden, zu verschenken, sicherungszuübereignen oder Dritten Rechte daran einzuräumen.
Zugriffe Dritter auf die Mietgegenstände, insbesondere Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstige Maßnahmen, sind FF Sound & Light GbR unverzüglich mitzuteilen.
18. Datenschutz
FF Sound & Light GbR verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Abwicklung von Anfragen, Buchungen, Mietverträgen, Rechnungen, Kommunikation und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist, eine gesetzliche Pflicht besteht oder der Kunde eingewilligt hat.
Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website von FF Sound & Light GbR.
19. Änderungen der AGB
FF Sound & Light GbR kann diese AGB für zukünftige Verträge ändern.
Für bereits abgeschlossene Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einbezogenen AGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
20. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von FF Sound & Light GbR.
Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
21. Kontakt
FF Sound & Light GbR
E-Mail: ff-soundlight@gmx.de
Telefon: +49 176 70157798